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   RG, 17.09.1935 - III 277/34   

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RG, 17.09.1935 - III 277/34 (https://dejure.org/1935,377)
RG, Entscheidung vom 17.09.1935 - III 277/34 (https://dejure.org/1935,377)
RG, Entscheidung vom 17. September 1935 - III 277/34 (https://dejure.org/1935,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche rechtliche Bedeutung hat das in § 7 des preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 (GS. S. 691) für die Staatshaftung gegenüber Ausländern aufgestellte Erfordernis, daß die Verbürgung der Gegenseitigkeit vom Staatsministerium in der Preußischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (BGHZ 13, 241, 243; Urteil vom 1. Oktober 1956 aaO; vgl. bereits RGZ 149, 83, 84).

    Der erwähnte Vertrag enthält auch keine § 7 RBHaftG unmittelbar verdrängende Sonderregelung der Staatshaftung (vgl. RGZ 149, 83, 86), weil er die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen von Amtshaftungsansprüchen zugunsten der beiderseitigen Staatsangehörigen nicht ändert.

  • BGH, 05.07.1984 - III ZR 94/83

    Verbürgung der Gegenseitigkeit der Amtshaftung im Verhältnis zu Italien

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß diese Vorschrift weder durch Art. 131 WV (so schon RGZ 128, 238 ff.; 149, 83) noch durch Art. 34 GG aufgehoben worden ist (BGHZ 13, 241, 242; stRspr.), sondern als Landesrecht fortgilt (vgl. BGHZ 76, 375, 380 ff., und Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 = VersR 1980, 715 - insoweit in BGHZ 76, 387, nicht abgedruckt).

    b) Dagegen enthält der Vertrag - ebensowenig wie das deutsch-türkische Abkommen vom 28. Mai 1929 (RGB1.1930 II S. 7; dazu RGZ 149, 83, 86) und der Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. 1956 II S. 487; dazu BGHZ 76, 387, 390 f.) - eine § 7 pr StHG unmittelbar verdrängende Sonderregelung der Staatshaftung.

  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80

    Schadenersatz bei verspäteter Erteilung einer Arbeitserlaubnis - Ausschluss der

    Es handelt sich bei dieser Vorschrift (vgl. auch Art. 7 Satz 2 des Abkommens) lediglich um eine in zwischenstaatlichen Verträgen häufig wiederkehrende sog. Rechtsschutzklausel, die nur die Wahrung von Rechten sowie den Zugang zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden erleichtern soll, aber keine materiellrechtlichen Auswirkungen hat (RGZ 149, 83, 85 ff. zu vergleichbaren Vorschriften des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik über den Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 [vgl. Ges. v. 3. Januar 1930 RGBl II S. 6] und des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens vom 12. Januar 1927 [RGBl II S. 76]; Senatsurteil BGHZ 13, 241, 243).
  • BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53

    Amtshaftungsansprüche von Ausländern

    Das Reichsgericht hat in ihr eine Art vorweggenommener Ausführungsgesetzgebung zum Art. 131 WeimVerf gesehen (RGZ 149, 83).
  • KG, 28.06.1977 - 5 U 3560/76

    Notwendigkeit des Vorliegens von drei Voraussetzungen zur Begründung eines

    In dieser Bekanntmachung ist von Reichsgericht und Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine unabdingbare materielle Voraussetzung des Amtshaftungsanspruchs ausländischer Staatsangehöriger gesehen worden (RGZ 111, 294; RGZ 128, 238; RGZ 149, 83; BGH NJW 1954, 1283; BGH NJW 1956, 1836 [BGH 01.10.1956 - III ZR 48/55] ; Katzenberger, a.a.O., S. 64. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55

    Rechtsmittel

    Daraus haben das Reichsgericht und der erkennende Senat geschlossen, daß der Anspruch für den Ausländer überhaupt noch nicht entstanden, zumindest noch nicht einklagbar ist, solange es an einer die Verbürgung der Gegenseitigkeit bestätigenden Bekanntmachung fehlt (RGZ 111, 294 [295]; 149, 83 [88]; BGHZ 13, 241 [243]).
  • OLG Köln, 13.02.1980 - 10 WF 112/78
    Weitergehende Befugnisse gewährt die Klausel dagegen nicht, soweit nicht einzelne Vergünstigungen wie etwa die Zulassung zu dem Armenrecht oder die Befreiung von der Sicherheitsleistung für Prozeßkosten besonders geregelt sind (RGZ 104, 189; 146, 8; 149, 83; KG JW 1930, 1877).
  • BGH, 02.03.1959 - III ZR 226/57

    Rechtsmittel

    Aber die höchstrichterliche Rechtsprechung hat aus dem Wortlaut des Gesetzes zutreffend stets entnommen, daß die Verbürgung der Gegenseitigkeit bei Ausländern für Amtshaftungsansprüche eine sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Entstehung des Anspruches ist (vgl. RGZ 111, 294; 128, 238; 149, 83; BGH NJW 1956, 1836).
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